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Zwei Stühle mit dunkelblauen Polstern stehen mit Abstand in einem hellen Raum, einer ist leicht abgewandt
Rechtsgebiet

Familienrecht

Schwerpunkte sind Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen, Verfahren in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen sowie Unterhaltsansprüche und Vermögensauseinandersetzungen.

Leistungen

Was wir machen

Wir beraten und vertreten Mandanten in allen Fragen des Familienrechts - bei der vorausschauenden vertraglichen Gestaltung ebenso wie in der Trennungs- und Scheidungssituation.

Bereits im Vorfeld einer Ehe oder während einer bestehenden Beziehung entwerfen und verhandeln wir Eheverträge und passen güterrechtliche Regelungen präzise an die individuelle wirtschaftliche und familiäre Situation unserer Mandanten an.

Kommt es zur Trennung, begleiten wir unsere Mandanten bei der Aushandlung von Scheidungsfolgenvereinbarungen und der vollständigen Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens. Wir führen das Scheidungsverfahren und setzen im Streitfall vor Gericht die Ansprüche unserer Mandanten durch.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auch in der Beratung von Unternehmern und Gesellschaftern, deren Ehe in die Krise gerät oder die für diesen Fall vorsorgen wollen. Wir entwickeln Lösungen, die den Fortbestand des Unternehmens sichern und zugleich eine faire Vermögensauseinandersetzung ermöglichen.

Eheverträge und vorsorgende Vertragsgestaltung
  • Beratung und Gestaltung von Eheverträgen vor und während der Ehe
  • Vereinbarung der modifizierten Zugewinngemeinschaft oder der Gütertrennung nach ausführlicher Beratung über die Vor- und Nachteile
  • Individuelle Regelungen zum Unterhalt
  • Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich
  • Anpassung an unternehmerische und vermögensrechtliche Besonderheiten je nach individueller Situation
Trennung und Scheidung
  • Beratung und Vertretung bei Trennung und Scheidung
  • Aushandlung und Gestaltung von Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Rechtssichere Fixierung aller Trennungs- und Scheidungsmodalitäten
  • Konsequente außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen, nötigenfalls durch Einleitung von Eilverfahren, zum Beispiel zum Unterhalt oder in Kindschaftssachen
  • Prüfung und Durchführung des Versorgungsausgleichs
  • Berücksichtigung erbrechtlicher Auswirkungen und Beratung zu erbrechtlichem Regelungsbedarf in der Trennungssituation
  • Einbeziehung der psychologisch-emotionalen Ebene
Güterrecht und Vermögensauseinandersetzung
  • Durchführung und Optimierung des Zugewinnausgleichs
  • Durchsetzung von Ausgleichsansprüchen außerhalb des Güterrechts, zum Beispiel durch Schenkungsrückforderungen, Gesamtschuldnerausgleichsansprüche oder den Ausgleich nach gesellschaftsrechtlichen Regeln
  • Vollständige Auseinandersetzung des ehelichen Vermögens
  • Regelungen zu Unternehmensanteilen und Immobilien
Unternehmen im Familienrecht
  • Gestaltung und Verhandlung von Eheverträgen speziell für Unternehmer
  • Schutz des Unternehmens in der Trennungssituation
  • Unterhaltsberechnungen bei Beteiligung von Unternehmern
  • Besonderheiten im Zugewinnausgleich
  • Ehegatteninnengesellschaft
  • Einbringung ausgewiesener gesellschaftsrechtlicher Expertise in die familienrechtliche Auseinandersetzung
Immobilien bei Trennung und Scheidung
  • Beratung zu Verbleib, Übertragung oder Verkauf der Immobilie
  • Regelung der Nutzungsentschädigung
  • Besonderheiten bei Zugewinnausgleichs- und Unterhaltsberechnungen
  • Durchführung und Abwehr von Teilungsversteigerungen
  • Berücksichtigung steuerrechtlicher Folgen
Unterhaltsrecht
  • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt und Kindesunterhalt
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen
  • Besondere Expertise bei der Berechnung von Unterhaltsansprüchen unter Beteiligung von Unternehmern, Geschäftsführern und Gesellschaftern sowie bei sonstigem Einkommen „abseits der Gehaltsabrechnung“
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