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Eine Holzleiter und ein Stuhl mit dunkelblauem Polster in einem leeren, hellen Raum, durch das Fenster der Blick auf einen Neubau
Rechtsgebiet

Immobilienrecht

Immobilienkaufverträge prüfen und gestalten, Mängel- und Haftungsansprüche durchsetzen - auch gegenüber Maklern und Notaren.

Leistungen

Was wir machen

Wer kauft, will wissen, was er übernimmt; wer verkauft, will später nicht noch einmal in Anspruch genommen werden. Wir lesen den Vertrag aus der Sicht der Seite, für die wir arbeiten, und benennen, was offen bleibt.

Kommt es nach dem Erwerb zum Streit, geht es meist um Mängel, um Zusagen aus dem Verkaufsgespräch oder um die Rolle von Makler und Notar. Wir prüfen, was sich belegen lässt, und setzen die Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich durch.

  • Prüfung von Immobilienkaufverträgen
  • Gestaltung von Immobilienkaufverträgen
  • Wahrnehmung von Notarterminen
  • Durchsetzung von Mängelgewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen
  • Durchsetzung von Haftungsansprüchen
  • Haftung von Maklern und Notaren bei Falschberatung und Falschbeurkundung
  • Vertretung auf Käuferseite wie auf Verkäuferseite
Kontakt

Rathausstraße 13, Hamburg

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