Die Beitragsbemessungsgrenze 2026 ist für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Personalabteilungen eine zentrale Rechengröße in der Sozialversicherung. Sie bestimmt, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung erhoben werden.
Beitragsbemessungsgrenze 2026 in der Renten- und Arbeitslosenversicherung
Die für das Kalenderjahr 2026 einschlägigen Beitragsbemessungsgrenzen, die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze und die Beitragssätze gestalten sich wie folgt.
| Allgemeine Renten- und Arbeitslosenversicherung | € 101.400,- |
|---|---|
| Knappschaftliche Rentenversicherung | € 124.800,- |
Beitragsbemessungsgrenze 2026 in der Kranken- und Pflegeversicherung
| Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 6 SGB V (Versicherungspflichtgrenze) | € 77.400,- |
|---|---|
| Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 7 SGB V (Beitragsbemessungsgrenze) | € 69.750,- |
Beitragssätze und weitere Sozialversicherungswerte 2026
Neben der Beitragsbemessungsgrenze 2026 sind auch die Beitragssätze in der Sozialversicherung für die korrekte Lohnabrechnung entscheidend.
| Krankenkasse (zzgl. eines einkommensabhängigen Zusatzbeitrages, den die Krankenkasse selbst festlegen kann) | 14,6 % |
|---|---|
| Pflegeversicherung | 3,6 % |
| Rentenversicherung | 18,6 % |
| Knappschaftliche Rentenversicherung | 24,7 % |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % |
| Insolvenzgeldumlage | 0,12 % |
Insolvenzgeldumlage 2026
| Insolvenzgeldumlagesatz | 0,15 % |
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Beratung durch PJM Partner im Arbeitsrecht
Sie haben Fragen zu den sozialversicherungsrechtlichen Bezugsgrößen, zur Beitragsbemessungsgrenze 2026 oder zu deren Auswirkungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht, Herr Martin Möbius und Herr Patrick Weinrich, beraten Sie kompetent und praxisnah. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Einordnung aktueller Änderungen und stehen Ihnen bei allen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen gerne zur Seite.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministerium für Arbeit und Soziales auch unter https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/sozialversicherungs-rechengroessenverordnung-2026.html



