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Influencer:innen Umsatzsteuer 2025: Diese Einnahmen sind steuerpflichtig.

  • Autorenbild: Kai Surmann
    Kai Surmann
  • 21. Juli
  • 3 Min. Lesezeit

Die steuerliche Behandlung von Influencer:innen und Content Creators ist komplex und birgt erhebliche Risiken, insbesondere im Hinblick auf die Umsatzsteuer. Hierbei steht insbesondere die Frage im Raum, was überhaupt steuerbare Umsätze in diesem Bereich sind. Steuerbare Umsätze umfassen hierbei Werbeeinnahmen, Sachzuwendungen sowie Spenden und Donations, sofern ein sogenannter Leistungsaustausch vorliegt. Grenzüberschreitende Umsätze und die korrekte Erfassung von Einnahmen sind weitere Herausforderungen. Eine unzureichende Deklaration kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, weshalb eine sorgfältige Dokumentation und steuerliche Beratung unerlässlich sind.


Influencerin filmt sich mit dem Smartphone für Social Media – Symbolbild für Content-Erstellung und steuerpflichtige Umsätze 2025
Foto von Anna Nekrashevich: https://www.pexels.com

Influencer Umsatzsteuer 2025: Warum Behörden jetzt genauer hinsehen.


Die zunehmende Popularität von Social-Media-Plattformen, wie z.B. Instagram und TikTok hat nicht nur neue Berufsfelder wie Influencer hervorgebracht, sondern auch steuerrechtliche Herausforderungen geschaffen. Insbesondere die Frage, welche Umsätze steuerbar sind, ist zentral, wenn es um die strafrechtliche Verfolgung von Steuerhinterziehung geht. Wie man aktuell der Presse entnehmen kann, sind die deutschen Strafverfolgungs- und Finanzbehörden nun im großen Umfang tätig geworden und haben eine Reihe von Verfahren gegen Influencer:innen eingeleitet, die sich um die voranstehend aufgeworfene Fragestellung drehen.



Influencer Umsatzsteuer 2025: Welche Einnahmen steuerpflichtig sind.


Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG unterliegen Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt ausführt, der Umsatzsteuer. Influencer:innen, die durch ihre Tätigkeit Einnahmen erzielen, gelten in der Regel als Unternehmer im Sinne des § 2 UStG, sofern sie nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht handeln.



Influencer:innen Umsatzsteuer 2025: Das sind typische Einnahmequellen.

 

  • Werbeeinnahmen: Zahlungen von Unternehmen für Produktplatzierungen oder gesponserte Beiträge.

  • Sachzuwendungen: Erhalt von Produkten, die im Gegenzug beworben werden. Diese stellen steuerbare Umsätze dar, wenn ein Leistungsaustausch vorliegt.

  • Donations und Spenden: Zahlungen von Followern, z. B. auf Plattformen wie Twitch, gelten häufig als steuerpflichtige Einnahmen, da sie im Rahmen eines Leistungsaustausches erfolgen.

  • Affiliate-Marketing: Provisionen für Verkäufe, die über Affiliate-Links generiert werden.



Tauschähnliche Umsätze bei Influencern: Wann greift die Umsatzsteuerpflicht 2025?


Influencerin nimmt PR-Pakete an der Haustür entgegen – Beispiel für Sachzuwendungen als steuerpflichtige Umsätze im Jahr 2025.
Foto von Nataliya Vaitkevich: https://www.pexels.com

Ein zentraler Aspekt der Steuerbarkeit der voranstehend aufgezeigten Einnahmequellen ist das Vorliegen eines Leistungsaustausches. Dieser liegt vor, wenn eine Leistung gegen eine Gegenleistung erbracht wird. Beispielsweise wird die Überlassung von Produkten an Influencer:innen als tauschähnlicher Umsatz gewertet, wenn Influencer:innen im Gegenzug Werbeleistungen erbringen.




Influencer im Ausland: Wie die Umsatzsteuer 2025 auch dort greift.


Besondere Herausforderungen ergeben sich bei grenzüberschreitenden Umsätzen. Nach § 3a Abs. 2 UStG ist der Ort der sonstigen Leistung dort, wo der Leistungsempfänger seinen Sitz hat. Dies kann dazu führen, dass Umsätze im Ausland steuerbar sind, was die steuerliche Erfassung erschwert. Hier wird die Thematik der Wohnsitzverlagerung ins Ausland eine maßgebliche Rolle spielen.

 


Strafen bei Steuerhinterziehung: Was droht?


Influencer, die steuerbare Umsätze nicht korrekt deklarieren, riskieren strafrechtliche Konsequenzen. Steuerhinterziehung nach § 370 AO kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden. Besonders problematisch sind Fälle, in denen Einnahmen aus Sachzuwendungen oder grenzüberschreitenden Umsätzen nicht angegeben werden.



Steuerfallen vermeiden: So handeln Influencer richtig.


  • Dokumentation: Influencer sollten alle Einnahmen, einschließlich Sachzuwendungen, genau dokumentieren.

  • Steuerliche Beratung: Aufgrund der Komplexität der steuerlichen Regelungen ist eine frühzeitige Beratung durch Steuerexperten dringend anzuraten.

  • Selbstanzeige: Bei nicht deklarierten Einnahmen kann eine Selbstanzeige nach § 371 AO strafbefreiend wirken, sofern sie rechtzeitig erfolgt.

  • Vornahme einer Tätigkeit als Influencer eingebettet in eine Kapitalgesellschaft. Ein Durchgriff auf die Organe einer Kapitalgesellschaft bei Steuerforderungen ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen bestehen nur bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten oder spezifischen Haftungstatbeständen, wie sie in der Abgabenordnung geregelt sind. Die strikte Trennung zwischen Gesellschaft und Organen bleibt ein zentraler Grundsatz des deutschen Rechts.

 

Influencer:innen und Content Creators, die steuerlich und rechtlich auf Nummer sicher gehen wollen, profitieren von der Beratung durch Rechtsanwalt Kai Surmann – mit klarem Fokus auf den Schutz vor persönlicher Haftung durch strategische Gestaltung der Unternehmensform.

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