Commercial Courts starten in Deutschland: Das Justizstandort-Stärkungsgesetz tritt 2025 in Kraft.
- Sophie K. Palaschinski
- 4. Juli
- 2 Min. Lesezeit
Im vergangenen Jahr wurde das Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland verabschiedet. Dieses soll es den Bundesländern durch Rechtsverordnung ermöglichen, Gerichtsverfahren in englischer Sprache zu verhandeln und dadurch die Spezialisierung und Internationalisierung in Handelssachen weiter auszubauen. Hintergrund dieser Entscheidung des Gesetzgebers war insbesondere das Bestreben, Deutschland als Justizstandort gegenüber internationaler Konkurrenz und Schiedsgerichten zu stärken. Das Gesetz trat nun zum 01.04.2025 in Kraft.

Neue Gerichtsbarkeit: Einführung der Commercial Courts in Deutschland
Die neu geschaffenen Commercial Courts sollen den Oberlandesgerichten bzw. Obersten Landesgerichten angegliedert werden. Doch auch die Situation an Landgerichten soll gestärkt und spezialisierte Kammern für internationale Handelssachen eingerichtet werden können, für die die Commercial Courts nicht zuständig sind.
Beispiel Hamburg: Zweisprachige Verfahren am Hanseatischen Oberlandesgericht
Die Freie und Handelsstadt Hamburg hat das neue Gesetz bereits umgesetzt. Am Hanseatischen Oberlandesgericht wurden zwei Senate eingerichtet, die wirtschaftsrechtliche Verfahren in englischer Sprache führen. Die Senate sind mit zivilrechtlich spezialisierten Richtern besetzt. Zuständig ist der Commercial Court bei einem Streitwert ab 500.000 €, sofern es sich um Wirtschaftszivilsachen zwischen Unternehmen handelt und eine entsprechende Vereinbarung vorliegt.
Perspektive: Bedeutung für den Justiz- und Wirtschaftsstandort Deutschland
Wie die Umsetzung der Verfahren vor den Commercial Courts erfolgt und ob das Ziel, Deutschland als modernen Justizstandort zu stärken, gelingt, wird sich in kommender Zeit zeigen. Gerade für internationale Unternehmen könnte das neue Modell jedoch ein entscheidender Standortvorteil sein.
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