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Informationspflichten nach dem EU Data Act: Neue Transparenzregeln für Hersteller smarter Geräte

  • Autorenbild: Kai Surmann
    Kai Surmann
  • vor 2 Tagen
  • 3 Min. Lesezeit

Mit dem Inkrafttreten des EU Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854) verschärft die Europäische Union die Informationspflichten für Hersteller smarter Geräte erheblich. Nutzer sollen künftig umfassend darüber informiert werden, welche Daten ihre vernetzten Produkte erzeugen, wie diese genutzt werden und wem sie zugänglich sind. Für Unternehmen bedeutet dies nicht nur neue rechtliche Anforderungen, sondern auch einen grundlegenden Wandel im Umgang mit Gerätedaten.


Smart-Home-Gerät mit vernetzten Sensoren zur Datenerfassung gemäß den Informationspflichten des EU Data Act
Hinweis: KI-generiertes Bild

Informationspflichten nach dem EU Data Act: Welche Daten müssen offengelegt werden?


Der Data Act verpflichtet Hersteller von vernetzten Geräten, Nutzern umfassende Informationen über die durch das Gerät erzeugten Daten zur Verfügung zu stellen. Die Informationspflichten des EU Data Act beginnen bereits vor Vertragsschluss.

 

Hersteller müssen hierbei klar kommunizieren:

 

  • Welche Daten erzeugt werden: Eine genaue Beschreibung der Art und Kategorie der Gerätedaten (z. B. Betriebsdaten, Nutzungsdaten, Status- und Diagnosedaten)


  • Der Verwendungszweck: Warum werden diese Daten erhoben? (z. B. zur Bereitstellung von Funktionen, Fehleranalyse oder Optimierung)


Wie auf die Daten zugegriffen werden kann: Welche Mechanismen (z. B. App-Funktionen, Export-Tools) stehen dem Nutzer zur Verfügung, um seine Daten abzurufen und zu übertragen.



Rechte der Nutzer nach dem EU Data Act – Dateneigentümerschaft im Fokus


Ein zentrales Ziel des Data Acts ist es, die Nutzer – und nicht nur die Hersteller – als die primären Berechtigten der durch ihre Geräte generierten Daten zu etablieren.


Dies manifestiert sich in den erweiterten Rechten, über die informiert werden muss:

 

  • Zugangsrecht (Art. 4): Nutzer haben das Recht, auf die von ihrem Gerät generierten Daten in einem leicht zugänglichen Format zuzugreifen.


  • Recht auf Übertragbarkeit/Portabilität (Art. 4): Die Daten müssen in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (z. B. JSON) bereitgestellt werden, damit der Nutzer sie für eigene Zwecke nutzen kann.


  • Übermittlungsrecht an Dritte (Art. 5): Auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers muss der Hersteller die Daten direkt an einen vom Nutzer benannten Dritten (z. B. einen Reparaturdienst oder einen anderen Dienstanbieter) übermitteln.

 

Wichtig: Hersteller müssen explizit darauf hinweisen, welche Daten nicht betroffen sind, wie etwa interne Systemdaten, abgeleitete Daten oder Geschäftsgeheimnisse. Die Pflicht bezieht sich nur auf die originären Rohdaten.



Praktische Umsetzung der Informationspflichten nach dem EU Data Act


Die bloße Information reicht nicht aus – die Rechte müssen einfach und effizient ausgeübt werden können.

 

  • Vollautomatisierte Verfahren: Die Bereitstellung von Exportfunktionen (z. B. in der App oder über ein Webportal) ist der einfachste Weg, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

 

  • Kostenfreiheit: Die Bereitstellung des Datenzugangs und der Übermittlung an Dritte ist für den Nutzer kostenlos zu erfolgen.

 

  • Klarheit bei der Übermittlung: Das Verfahren für die Übermittlung an Dritte muss transparent und unkompliziert gestaltet werden.

 


Sanktionen bei Verstößen gegen die Informationspflichten des EU Data Act


Die Nichteinhaltung der Informations- und Bereitstellungspflichten kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen.

 

Der Data Act sieht Bußgelder vor, die denen der DSGVO ähneln können. Zudem wird die Einhaltung durch die zuständigen nationalen Behörden, wie die Bundesnetzagentur (BNetzA) in Deutschland, überwacht.



Fazit: EU Data Act schafft neue Datentransparenz und Handlungspflichten für Hersteller smarter Geräte


Der EU Data Act ist mehr als nur eine Erweiterung der Datenschutzbestimmungen. Er ist ein fundamentaler Wandel hin zu einer data-sharing economy. Hersteller smarter Geräte sollten die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Erfüllung ihrer Informationspflichten unverzüglich ergreifen, um nicht nur rechtssicher zu sein, sondern auch das Vertrauen ihrer Kunden durch maximale Datentransparenz zu stärken.



Beratung zum EU Data Act durch PJM + Partner


Rechtsanwalt Kai A. Surmann berät zum EU Data Act und zu Informationspflichten für Hersteller smarter Geräte
Rechtsanwalt Kai Alexander Surmann

Die Einhaltung der Informationspflichten nach dem EU Data Act stellt Hersteller smarter Geräte vor erhebliche rechtliche und technische Herausforderungen.Rechtsanwalt Kai Alexander Surmann berät Sie bei der rechtssicheren Umsetzung der Data-Act-Vorgaben – von der Gestaltung transparenter Nutzerinformationen bis zur Anpassung interner Prozesse und AGB.

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