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Beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG: Schneller zu internationalen Talenten

  • Autorenbild: Kai Surmann
    Kai Surmann
  • 20. Okt.
  • 2 Min. Lesezeit

Der Fachkräftemangel in Deutschland spitzt sich weiter zu – besonders in Branchen wie Gastronomie, Pflege und Technik. Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG hat der Gesetzgeber ein wirksames Instrument geschaffen, um qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland schneller nach Deutschland zu holen. Unternehmen profitieren von klaren Fristen, geringeren Verwaltungshürden und mehr Planungssicherheit.



Drei internationale Fachkräfte arbeiten gemeinsam im Büro – Symbolbild für erfolgreiche Zusammenarbeit durch das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG.
Foto von cottonbro studio: https://www.pexels.com


Was ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren?


Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ermöglicht Arbeitgebern, gemeinsam mit der zuständigen Ausländerbehörde oder einer zentralen Servicestelle, den Prozess der Einreise und Arbeitsaufnahme ausländischer Fachkräfte deutlich zu verkürzen.


Der Arbeitgeber – oder ein bevollmächtigter Vertreter, etwa ein Rechtsanwalt – kann das Verfahren initiieren und begleiten.


Ziel ist die Vorab-Zustimmung zur Visumserteilung, damit die Fachkraft zeitnah einreisen und arbeiten kann. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren bedeutet also: weniger Bürokratie, schnellere Abläufe, planbare Integration.



Vorteile des beschleunigten Fachkräfteverfahrens für Arbeitgeber


1. Zeitersparnis durch klar geregelte Abläufe

  • Die Ausländerbehörde übernimmt zentrale Aufgaben wie die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und die Einholung der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

  • Definierte Fristen sorgen für eine zügige Bearbeitung – etwa müssen deutsche Auslandsvertretungen bei Vorliegen einer Vorab-Zustimmung innerhalb von drei Wochen einen Visumstermin vergeben.

  • Durch frühzeitige Einbindung kann das Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren bereits vorab gestartet werden.



2. Flexibilität und Mitgestaltungsmöglichkeiten

  • Arbeitgeber können Dritte bevollmächtigen, das Verfahren vollständig zu übernehmen. Wir übernehmen als Ihre Rechtsanwälte die Kommunikation mit den zuständigen Behörden – von der Ausländerbehörde bis zur deutschen Auslandsvertretung.

  • Durch individuelle Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Behörden lässt sich das Verfahren optimal an betriebliche Bedürfnisse anpassen.



3. Familiennachzug und Integration als Erfolgsfaktor

  • Das Verfahren umfasst auch den Familiennachzug von Ehepartnern und minderjährigen Kindern – ein starkes Argument im internationalen Wettbewerb um Talente.

  • Schnelle, transparente Verfahren fördern die Integration und erhöhen die Attraktivität des deutschen Arbeitsmarkts für Fachkräfte weltweit.



Fazit: Wettbewerbsvorteil durch beschleunigtes Fachkräfteverfahren


Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG bietet Arbeitgebern eine effiziente und rechtssichere Möglichkeit, internationale Fachkräfte zu gewinnen.


Wer frühzeitig auf dieses Instrument setzt, reduziert Bürokratie, spart Zeit und stärkt seine Position im Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte.




Expertise aus der Praxis: Rechtsanwalt Kai Alexander Surmann



Rechtsanwalt Kai Alexander Surmann von PJM Partner begleitet Unternehmen bundesweit bei der Rekrutierung internationaler Fachkräfte und der Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81a AufenthG. Durch seine praxisnahe Beratung und langjährige Erfahrung unterstützt er Arbeitgeber dabei, Verfahren rechtssicher, effizient und behördlich abgestimmt umzusetzen – damit der Fachkräftemangel nicht zum Wachstumshemmnis wird.

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