Die für das Kalenderjahr 2021 einschlägigen Beitragsbemessungsgrenzen, die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze und die Beitragssätze gestalten sich wie folgt.
Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung 2021:
Allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung (WEST): Jährlich EUR 85.200,- und monatlich EUR 7.100
Allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung (OST): Jährlich EUR 80.400,- und monatlich EUR 6.700
Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflgeversicherung 2021:
Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch EUR 64.350,-
Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 7 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch EUR 58.050,-
Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) 2021:
Die im Versicherungsrecht relevante allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) steigt im Jahr 2021 von EUR 62.550,- Euro auf EUR 64.350,-
Die besondere JAEG steigt im Jahr 2021 von EUR 56.250,- auf EUR 58.050,-
Beitragssätze zur Sozialverischerung 2021:
Krankenkasse: 14,6% zzgl eines einkommensabhängigen Zusatzbeitrages, den die Krankenkasse selbst festlegen kann
Pflegeversicherung: 3,05%
Rentenversicherung: 18,6%
Arbeitslosenversicherung: 2,4%
Insolvenzgeldumlage: 0,12%
Sie haben Fragen zur Abrechnung? Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht, Herr Martin Möbius und Herr Patrick Weinrichunterstüzten Sie gerne!
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