Einwurf-Einschreiben als Zugangsbeweis im Arbeitsrecht: BAG und LAG verschärfen die Anforderungen
- Patrick Weinrich

- vor 3 Tagen
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Die Zustellung von Dokumenten ist im Arbeitsrecht immer wieder ein zentrales Thema, da viele Fristen an die ordnungsgemäße Zustellung von Schreiben geknüpft sind. Gerade im arbeitsrechtlichen Kontext stellt sich dabei regelmäßig die Frage, ob ein Einwurf-Einschreiben als Zugangsbeweis im Streitfall tatsächlich ausreicht. Im Hinblick auf aktuelle Urteile des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 14.07.2025 (4 SLa 26/24) sowie des Bundesarbeitsgerichts vom 30.01.2025 (2 AZR 68/24) ist hierbei jedoch Vorsicht geboten.

Einwurf-Einschreiben als Zugangsbeweis im Arbeitsrecht
Das Einwurf-Einschreiben ist eine besondere Form des Einschreibens, bei dem der Zusteller das zuzustellende Dokument in den Briefkasten des Empfängers einwirft und den Einwurf in den Briefkasten bzw. das Postfach dokumentiert.
Warum das Einwurf-Einschreiben lange als sicher galt
Diese Zustellung galt vielen bislang als relativ sicher, da zumindest bei der Vorlage des Einlieferungsbelegs zusammen mit einer Reproduktion des Auslieferungsbelegs der Beweis des ersten Anscheins für den Nachweis einer Zustellung genügte (so auch der Bundesgerichtshof im Rahmen eines Beschlusses vom 11.05.2023 – V ZR 203/22).
Einschränkungen anderer Einschreiben-Varianten
Den bei der Deutschen Post auswählbaren "Einschreiben-Standard", "Einschreiben-Rückschein" sowie "Einschreiben-Wert" haftet hingegen stets das Risiko an, dass der Empfänger oder Empfangsberechtigte nicht anzutreffen ist, die Annahme und damit seine Unterschrift im Hinblick auf den Empfang verweigert oder das betreffende Schreiben bei der Post nicht abholt. Von der Wahl dieser Zustellungsverfahren ist daher abzuraten.
Aufgrund einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts sowie des Landesarbeitsgerichts Hamburg kann die Zustellung mit Einwurf-Einschreiben derzeit ebenfalls nicht mehr als rechtssicher betrachtet werden bzw. ist zumindest mit nicht unerheblichen Risiken behaftet.
Aktuelle Rechtsprechungen
Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg zum Einwurf-Einschreiben
Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat in seinem Urteil vom 14.07.2025 (4 SLa 26/24) klargestellt, dass bei der Zustellung eines Einwurf-Einschreibens kein Anscheinsbeweis für den tatsächlichen Zugang besteht. Dies vor dem Hintergrund, dass der typische Ablauf einer derartigen Zustellung nicht so verlässlich sein soll, dass individuelle Umstände vernachlässigt werden könnten. Die Wahrscheinlichkeit einer ordnungsgemäßen Zustellung solle stark von der Sorgfalt des Zustellers und den konkreten Zustellbedingungen abhängen. Insbesondere soll die Reproduktion eines Zustellbelegs nicht ausreichen, um den Zugang sicher zu beweisen.
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Einwurf-Einschreiben
Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 30.01.2025 (2 AZR 68/24) entschieden, dass die Vorlage eines Einlieferungsbelegs und einer Online-Sendungsverfolgung allein keinen Anscheinsbeweis für den Zugang eines Einwurf-Einschreibens begründet. Dies vor dem Hintergrund, dass wesentliche Angaben, wie die Person des Zustellers, die genaue Zustelladresse oder auch die Uhrzeit der Zustellung fehlen. Das Bundesarbeitsgericht ließ es offen, ob bei zusätzlicher Vorlage der Reproduktion des Auslieferungsbelegs ein Anscheinsbeweis möglich ist. Ohne die entsprechende Vorlage soll er nicht möglich sein.
Fazit und Handlungsempfehlung für die Praxis
Auch wenn das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg noch nicht rechtskräftig ist (Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 2 AZR 184/25) zeigt die aktuelle Rechtsprechung, dass das Einwurf-Einschreiben kein verlässliches Zustellungsverfahren darstellt. Sowohl das Bundesarbeitsgericht, als auch das Landesarbeitsgericht lehnen einen sogenannten Anscheinsbeweis, der so lange gilt, bis die Gegenseite einen Gegenbeweis erbringt und einen untypischen Verlauf belegt, ab. Das Bundesarbeitsgericht lässt es dabei offen, ob es zu einem anderen Ergebnis gelangen würde, wenn die Reproduktion des Auslieferungsbelegs vorgelegt wird. Auch hier verbleiben demnach Unsicherheiten.
In der Praxis empfehlen wir daher für Schreiben, hinsichtlich derer es eines Zustellungsnachweises bedarf, die persönliche Übergabe unter Zeugen oder die Zustellung mittels eines Boten.
Beratung durch PJM + Partner im Arbeitsrecht
Die aktuelle Rechtsprechung zeigt, dass Arbeitgeber bei der Zustellung arbeitsrechtlicher Schreiben erhöhte Sorgfalt walten lassen müssen. Fehler beim Zugangsbeweis können erhebliche rechtliche Risiken nach sich ziehen. Das Team aus Rechtsanwälten von PJM + Partner beraten Arbeitgeber umfassend zu rechtssicheren Zustellungsformen und allen Fragen des Arbeitsrechts. Patrick Weinrich, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei PJM + Partner, unterstützt Arbeitgeber und Arbeitnehmer insbesondere bei der rechtssicheren Gestaltung und Umsetzung arbeitsrechtlicher Maßnahmen sowie der Vermeidung haftungsrelevanter Risiken.
Hier geht es zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 30.01.2025 – 2 AZR 68/24:
Hier geht es zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 14.07.2025 – 4 SLa 26/24:




