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Beitragsbemessungsgrenze 2026: Kurz-Überblick zur Sozialversicherung

  • Autorenbild: Patrick Weinrich
    Patrick Weinrich
  • 2. Jan.
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 3 Tagen

Die Beitragsbemessungsgrenze 2026 ist für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Personalabteilungen eine zentrale Rechengröße in der Sozialversicherung. Sie bestimmt, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung erhoben werden.



Symbolbild: Gehaltsabrechnung, Diagramme und Tabellen zur Beitragsbemessungsgrenze 2026 liegen auf einem Schreibtisch neben einem Laptop mit Finanzzahlen.
Hinweis: KI-generiertes Bild


Beitragsbemessungsgrenze 2026 in der Renten- und Arbeitslosenversicherung


Die für das Kalenderjahr 2026 einschlägigen Beitragsbemessungsgrenzen, die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze und die Beitragssätze gestalten sich wie folgt.



Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung 2026

Allgemeine Renten- und Arbeitslosenversicherung

€ 101.400,-

Knappschaftliche Rentenversicherung

€ 124.800,-



Beitragsbemessungsgrenze 2026 in der Kranken- und Pflegeversicherung


Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung 2026

Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 6 SGB V (Versicherungspflichtgrenze)

€ 77.400,-

Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 7 SGB V (Beitragsbemessungsgrenze)

€ 69.750,-



Beitragssätze und weitere Sozialversicherungswerte 2026


Neben der Beitragsbemessungsgrenze 2026 sind auch die Beitragssätze in der Sozialversicherung für die korrekte Lohnabrechnung entscheidend.



Beitragssätze in der Sozialversicherung 2026

Krankenkasse

14,6 %

(zzgl. eines einkommensabhängigen

Zusatzbeitrages, den die Krankenkasse selbst festlegen kann)

Pflegeversicherung

3,6 %

Rentenversicherung

18,6 %

Knappschaftliche Rentenversicherung

24,7 %

Arbeitslosenversicherung

2,6 %

Insolvenzgeldumlage

0,12 %



Insolvenzgeldumlage 2026


Insolvenzgeldumlage 2026

Insolvenzgeldumlagesatz

0,15 %



Beratung durch PJM + Partner im Arbeitsrecht



Sie haben Fragen zu den sozialversicherungsrechtlichen Bezugsgrößen, zur Beitragsbemessungsgrenze 2026 oder zu deren Auswirkungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht, Herr Martin Möbius und Herr Patrick Weinrich, beraten Sie kompetent und praxisnah. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Einordnung aktueller Änderungen und stehen Ihnen bei allen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen gerne zur Seite.




Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministerium für Arbeit und Soziales auch unter https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/sozialversicherungs-rechengroessenverordnung-2026.html







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