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Erbrecht in Patchwork-Familien: Gestaltungsmöglichkeiten für eine gerechte Nachfolge

  • Autorenbild: Sophie K. Palaschinski
    Sophie K. Palaschinski
  • vor 12 Minuten
  • 2 Min. Lesezeit

Das Erbrecht in Patchwork-Familien stellt besondere Herausforderungen dar: Gesetzliche Regeln berücksichtigen Stiefkinder nicht und führen oft zu unerwünschten Ergebnissen. Gerade bei „meinen, deinen und unseren Kindern“ sind individuelle Nachfolge­gestaltungen entscheidend, um Partner und alle Kinder rechtssicher abzusichern.



Zwei Kinder blicken gemeinsam aus dem Fenster – Symbolbild für Patchwork-Familien und die besondere erbrechtliche Planung zwischen ‚meinen, deinen und unseren Kindern‘.
Foto von Kelly Sikkema auf Unsplash


Erbrechtliche Gestaltungen für Patchwork-Familien

Warum Patchwork-Familien besondere erbrechtliche Regeln brauchen


Konstellationen, in denen Partner bereits verheiratet waren, Eheleute in zweiter Ehe verheiratet sind, möglicherweise Kinder aus früheren Beziehungen vorhanden sind und vielleicht sogar noch weitere gemeinsame Kinder dazu kommen, werden umgangssprachlich als Patchwork-Familien bezeichnet – oder „meine, deine und unsere Kinder“.


Doch neben etwaig erforderlichen Umgangs- Besuchs- und Sorgerechtsregelungen zur Schaffung eines verbindlichen Miteinanders, spielt oftmals auch die erbrechtliche Gestaltung eine wichtige Rolle. Anders als bei der „klassischen“ Konstellation der Kernfamilie, ohne eingebrachte Kinder, können hier ganz unterschiedliche – tatsächliche und rechtliche – Themen eine Rolle spielen, die sich in der individuellen erbrechtlichen Gestaltung widerspiegeln können.



Gesetzliche Erbfolge in Patchwork-Familien – wer erbt tatsächlich?


Der Gesetzgeber hat keine besonderen Regelungen für Patchwork-Familien vorgesehen. Das bedeutet auch, dass es ohne Schaffung einer eigenen gewillkürten Nachfolgeregelung bei der gesetzlichen Erbfolge bleibt. Gesetzliche Erben erster Ordnung im Sinne des § 1924 BGB sind also die leiblichen Kinder – Stiefkinder zählen hierzu nicht.


Neben den Kindern erbt auch der überlebende Ehegatte. Sind keine leiblichen Kinder mehr vorhanden, rücken deren Kinder stammweise nach. Die Höhe der jeweiligen Erbteile richtet sich dabei nach der Anzahl der Kinder, die in gesetzlicher Erbfolge zu gleichen Teilen erben.


Abhängig von den konkreten Vorstellungen und dem Familienleben kann dies nur unzureichend die Wünsche unserer Mandanten beantworten. Nicht selten kommt es zu innerfamiliären Spannungsfeldern, etwa durch Differenzen der Kinder „neuen“ (Ehe-) Partnern, deutliche Unterschiede in den Vermögenssituationen oder einer befürchteten Einflussnahme früherer Ehegatten auf die Kinder. So individuell wie die Familien können auch die mitgebrachten Problemfelder sein.



Typische Konfliktfelder im Erbrecht von Patchwork-Familien


Aspekte, die bei der erbrechtlichen Gestaltung eine Rolle spielen können, sind zum Beispiel:


  • (gerechte) Verteilung und Absicherung von Vermögen

  • Berücksichtigung innerfamiliärer Spannungen und frühzeitige Abfederung

  • Absicherung des neuen Partners, auch gegenüber Pflichtteilsansprüchen

  • Regelungen für die Abwicklung, insbesondere bei Minderjährigkeit der Kinder



Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten für eine faire Nachfolge


Dafür stehen unterschiedliche rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung, die in Abhängigkeit des jeweiligen Einzelfalls sinnvoll eingesetzt werden können. Beispielhaft sind dies:


  • die Anordnung einer Testamentsvollstreckung,

  • Vermächtnisregelungen,

  • grundbuchlich eingetragene Rechte zur Absicherung der Wohnsituation,

  • erbvertragliche Gestaltungen mit pflichtteilsberechtigten Kindern.


In einem ersten Gespräch werden regelmäßig erst einmal die Wünsche unserer Klienten aufgenommen und erarbeitet und dabei rechtlichen Möglichkeiten aufgezeigt, um danach eine optimale rechtliche Gestaltung für die jeweilige Nachfolgeregelung zu finden.



Wie PJM Mandant:innen bei Patchwork-Erbrecht unterstützt


Sollten Sie in einer ähnlichen Situation Unterstützung für die Schaffung einer auf Ihre Situation abgestimmten erbrechtlichen Gestaltung benötigen, steht Ihnen das Team von PJM + Partner PartG mbB gerne zur Verfügung.


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