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AutorenbildKai Surmann

Künstliche Intelligenz und die Frage nach deren Anwendung im Bereich der Vertragsgestaltung

Aktuell ist das Thema Künstliche Intelligenz (KI) in aller Munde und es wird intensiv über deren Vor- und Nachteile diskutiert. Auch im juristischen Bereich spielt diese Thematik eine immer größere Rolle, sei es als mögliches Werkzeug zur Entlastung der Gerichte bei der schematischen Prüfung vergleichbarer Sachverhalte oder sei es in der täglichen Arbeitspraxis der Anwälte, beispielsweise im Bereich der Vertragsgestaltung. Hier scheint die Künstliche Intelligenz für potentielle Mandanten eine günstigere Alternative darzustellen, als die Befassung eines Rechtsanwalts.


Bild mit Buchstaben AI KI


Wie auch vor dem Aufkommen von ChatGPT und vergleichbaren Anwendungen liegt in der Nutzung von KI neben vielen Chancen auch ein nicht zu unterschätzendes Risiko, gerade, wenn der Anwender in einem speziellen Bereich nicht über die nötige Fachkunde verfügt, um die ihm präsentierten Ergebnisse einer Prüfung zu unterziehen.


KI und eine fundierte Vertragsgestaltung - geht das gut?

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die Grundlagen der Funktionsweise einer KI zu verstehen, die auch im rechtlichen Bereich zum Tragen kommen. Eine KI erstellt beispielsweise Vertragstexte aufgrund der Informationen, die ihr zur Verfügung gestellt werden bzw. auf die sie zugreifen kann. Das sind einerseits öffentliche Quellen – vereinfacht ausgedrückt „das Internet“ – und andererseits die Angaben, die der Anwender der KI zur Verfügung stellt.


Beide Quellen bergen gerade im Bereich der Vertragsgestaltung erhebliche Fehlerquellen, da allgemein zugängliche Informationen im digitalen Raum einerseits nicht die aktuelle Rechtslage widerspiegeln müssen und inhaltlich sogar falsch sein können und andererseits die Angaben des Anwenders nicht alle möglichen zu regelnden Konstellationen abdeckt.


Gerade vor dem Hintergrund des letzten Punktes ist es aus unserer Sicht entscheidend für die Erzielung eines guten Ergebnisses, dass Mandanten sich vor der Verwendung von KI in der Vertragsgestaltung ausreichend über die relevanten rechtlichen und faktischen Aspekte der betreffenden Vereinbarung informieren. Dies kann autodidaktisch geschehen, oder man lässt sich von einem entsprechend versierten Rechtsanwalt beraten.


Spätestens nach einer selbst vorgenommenen Erstellung sollte man zumindest das Ergebnis von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, um mögliche erheblich negative Konsequenzen, beispielsweise durch die Verwendung unzulässiger Klauseln, möglichst zu vermeiden. Hierbei kann auch sichergestellt werden, ob sich in dem Ergebnis einer Vertragsgestaltung durch eine KI die individuellen Wünsche des jeweiligen Mandanten wiederfinden.


Die Verwendung von KI bei einer Vertragsgestaltung wird rechtlich gesehen auf eigenes Risiko hin erfolgen.


besorgter Mann sieht auf seinen Laptop
Foto von Tim Gouw auf Unsplash

Fehlerhafte Vertragsgestaltungen in Folge der Verwendung von KI werden aller Voraussicht nach keine Möglichkeit für den Verwender darstellen, sich von entsprechend fehlerhaften Verträgen mit dem Argument der fehlerhaften Erstellung durch die KI zu lösen. Die Verwendung wird rechtlich gesehen auf eigenes Risiko hin erfolgen, so dass bei entsprechenden Verträgen in aller Regel der Grundsatz der Vertragstreue zum Tragen kommen wird, ganz nach dem Motto: „pacta sunt servanda“ (lat.; dt. Verträge sind einzuhalten).


Fazit:


KI stellt sicherlich auch im Bereich der Vertragsgestaltung eine Möglichkeit dar, positive Effekte für den Anwender insbesondere im Bereich der Kostenersparnis und des Zeitaufwandes zu erzielen, gerade, wenn es um einfach gelagerte Sachverhalte geht. Indes sollte einem Anwender das hiermit verbundene Risiko und die Tragweite von rechtsgeschäftlichen Erklärungen mit Bindungswirkung bewusst sein und es ist dazu zu raten, zumindest die Ergebnisse einer durch KI vorgenommenen Vertragsgestaltung durch einen Rechtsanwalt auf inhaltliche Richtigkeit überprüfen zu lassen.



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