Unberechtigter Schufa-Eintrag: Wann Ihnen Schadensersatz zusteht.
- Kai Surmann

- 2. Sept.
- 2 Min. Lesezeit
Falscher SCHUFA-Eintrag kann zur Kreditfalle werden – aktuelle Urteile stärken Betroffenenrechte.
Ein negativer Eintrag bei der SCHUFA kann Kreditanfragen scheitern lassen, Mobilfunkverträge verhindern oder sogar Mietverhältnisse gefährden. Was aber, wenn der Eintrag fälschlich oder vorschnell erfolgt ist? Neue Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) und mehrerer Oberlandesgerichte (OLG) verschärfen die Anforderungen an Unternehmen – und stärken die Ansprüche der Betroffenen auf Schadensersatz.

Hintergrund: Warum ein Schufa-Eintrag schwer wiegt
Ein unberechtigter Schufa-Eintrag kann erhebliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche und persönliche Situation einer betroffenen Person haben. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und mehrerer Oberlandesgerichte (OLGs) hat klare Leitlinien entwickelt, wann Schadensersatzansprüche bestehen – insbesondere auch immaterieller Schadensersatz bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts oder Verstoß gegen Datenschutzgesetze.
Unberechtigter Schufa-Eintrag: Rechtliche Grundlagen für Schadensersatzansprüche
§ 823 Abs. 1 BGB: Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das durch einen unberechtigten Schufa-Eintrag verletzt werden kann.
§ 1004 BGB analog: Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung bei fortdauernder Beeinträchtigung.
Art. 82 DSGVO: Schadensersatzansprüche bei Datenschutzverstößen, die auch bei unrechtmäßigen Schufa-Einträgen relevant sein können.
In der Praxis können Betroffene ihre Ansprüche häufig auf eine Kombination dieser Normen stützen – abhängig davon, ob es um Löschung, Unterlassung oder finanziellen Ausgleich geht.
Aktuelle Rechtsprechung stärkt Betroffene
BGH, Urteil vom 22.07.2021:
Der BGH stellte klar: Ein falscher Schufa-Eintrag verletzt das Persönlichkeitsrecht.
Wichtig: Für die Zuerkennung von Schadensersatz ist ein konkreter Schaden nachzuweisen. Ein reines Unwohlsein oder abstrakte Nachteile reichen nicht aus.
Die Höhe richtet sich nach der Schwere der Beeinträchtigung und den wirtschaftlichen Folgen für die betroffene Person.
OLG Köln, Urteil vom 14.07.2022:
Ein Eintrag, der auf einer unzureichend geprüften Forderung basiert, ist rechtswidrig.
Der Geschädigte muss den kausalen Zusammenhang zwischen Eintrag und Schaden belegen – z. B. durch Kreditabsage wegen Schufa-Eintrag.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.04.2024:
Unternehmen und Auskunfteien wie die Schufa haben eine gesteigerte Prüfungspflicht.
Ein Verstoß kann zu immateriellem Schadensersatz führen – selbst wenn kein finanzieller Schaden vorliegt.
Praxisrelevante Aspekte: Was Betroffene und Unternehmen wissen sollten
Beweislast:
Die betroffene Person muss die Verursachung und die konkrete Auswirkung des Schufa-Eintrags belegen. Dokumentierte Ablehnungen (z. B. bei Krediten oder Mietverträgen) sind hierfür hilfreich.
Prüfungspflichten:
Firmen, die Zahlungsausfälle oder Mahnverfahren an die Schufa melden, müssen diese Informationen gründlich verifizieren.
Höhe des Schadensersatzes:
Gerichte berücksichtigen die Intensität der Beeinträchtigung. Üblich sind Beträge zwischen 1.000 und 5.000 Euro – in schweren Fällen auch deutlich darüber.
Fazit: Rechtsprechung zwingt Unternehmen zu mehr Sorgfalt
Die jüngsten Entscheidungen zeigen: Ein fälschlich veranlasster Schufa-Eintrag ist kein Bagatelldelikt. Er kann nicht nur wirtschaftliche Schäden, sondern auch die Würde und das Vertrauen einer Person verletzen. Wer sich betroffen fühlt, sollte seine Rechte rechtlich prüfen und ggf. geltend machen – insbesondere unter Berufung auf die DSGVO und das Persönlichkeitsrecht.
Unternehmen wiederum sind gut beraten, ihre internen Prüfprozesse zur Schufa-Meldung zu überarbeiten, um Haftungsrisiken und Imageschäden zu vermeiden.
Expertise aus der Praxis: Rechtsanwalt Kai Alexander Surmann
Rechtsanwalt Kai Alexander Surmann von PJM Partner berät seit Jahren Mandant:innen bei Datenschutzverletzungen und Persönlichkeitsrechtsverstößen. Durch seine prozesstaktische Erfahrung und fundierte Kenntnis aktueller BGH- und OLG-Rechtsprechung vertritt er Betroffene effektiv gegenüber Auskunfteien, Banken und Unternehmen.
Ob Schadensersatz nach DSGVO oder die schnelle Löschung fehlerhafter Einträge – bei PJM sind Sie in erfahrenen Händen.



