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Zuständigkeitsänderung bei Amts- und Landgerichten: Neue Streitwertgrenzen und Spezialisierung der Justiz

  • Autorenbild: Philipp-Alexander Wagner
    Philipp-Alexander Wagner
  • vor 12 Minuten
  • 2 Min. Lesezeit

Mit dem am 13.11.2025 beschlossenen Gesetz zur Zuständigkeitsänderung bei Amts- und Landgerichten werden zentrale Weichen im Zivilprozessrecht neu gestellt. Höhere Streitwertgrenzen, eine stärkere Spezialisierung der Gerichte und eingeschränkte Rechtsmittelmöglichkeiten verändern die gerichtliche Zuständigkeit und den Zugang zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen spürbar. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und ihre praktischen Folgen.


Gerichtsgebäude als Symbol für die Zuständigkeitsänderung zwischen Amtsgericht und Landgericht im Zivilrecht
Hinweis: KI-generiertes Bild


Zuständigkeitsänderung Amts- und Landgerichte durch Anhebung des Streitwerts


Mit dem Gesetz soll laut Bundesregierung die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Zivilsachen gestärkt werden. Der in § 23 des Gerichtsverfassungsgesetzes geregelte Zuständigkeitsstreitwert von bisher 5.000€ wird auf 10.000 € angehoben. Das bedeutet, dass bei Streitigkeiten bis zu dieser Grenze künftig das Amtsgericht zuständig ist und kein Anwaltszwang besteht. Bisher galt bei einem Wert über 5.000€ Anwaltszwang vor dem Landgericht. Aufgrund der bereits vorliegenden Auslastung der Amtsgerichte ist davon auszugehen, dass in den betroffenen Fällen eine Verzögerung bei der Rechtsdurchsetzung zu erwarten ist.



Spezialisierung der Gerichte als Teil der Zuständigkeitsänderung


Darüber hinaus sieht das Gesetzespaket eine stärkere Spezialisierung der Justiz vor, indem bestimmte Sachgebiete unabhängig vom Streitwert festen Gerichten zugewiesen werden. Danach unterliegen zukünftig Streitigkeiten im Bereich des Nachbarrechts generell der Zuständigkeit von Amtsgerichten, während die Landgerichte für Streitigkeiten um die Themen Arzthaftungsrecht, Vergaberecht, Presserecht zuständig sein sollen.



Auswirkungen der Zuständigkeitsänderung auf Rechtsmittel und Berufung


Zudem wurden die Rechtsmittelstreitwerte von derzeit 600 Euro auf 1.000 Euro erhöht. Das bedeutet, dass die Möglichkeit einer Überprüfung eines Urteils im Wege einer Berufung erst ab dem erhöhten Betrag  möglich ist.  Einschneidend ist außerdem die Änderung bei der Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof: Sie wird erst ab 25.000 Euro eröffnet und damit deutlich seltener verfügbar sein.



Beratung im allgemeinen Zivilrecht


Porträt von Rechtsanwalt Philipp-Alexander Wagner, Partner bei PJM + Partner, Experte für allgemeines Zivilrecht
Rechtsanwalt Philipp-Alexander Wagner

Die Reform der gerichtlichen Zuständigkeiten wirft zahlreiche praktische und strategische Fragen auf. Rechtsanwalt Philipp-Alexander Wagner, Partner bei PJM + Partner, berät Sie kompetent zu den Auswirkungen der neuen Streitwertgrenzen, zur Wahl des zuständigen Gerichts sowie zu Rechtsmittelmöglichkeiten im Zivilprozess.



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