top of page

Verstoß gegen Wettbewerbsverbot – Geschäftsführer kann auf Auskunft in Anspruch genommen werden

  • Autorenbild: Philipp-Alexander Wagner
    Philipp-Alexander Wagner
  • vor 22 Stunden
  • 2 Min. Lesezeit

Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot kann für Geschäftsführer erhebliche rechtliche Konsequenzen haben. Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg bestätigt, dass Gesellschaften bei einem Wettbewerbsverstoß ihres Geschäftsführers umfassende Auskunft verlangen können. Der Beitrag erläutert die rechtlichen Grundlagen, die Haftungsfolgen und die Bedeutung des Wettbewerbsverbots für GmbH-Geschäftsführer.



Symbolbild: Geschäftsführer prüfen Vertragsdokumente zu Wettbewerbsverbot und Haftung im Gesellschaftsrecht
Hinweis: KI-generiertes Bild



Was war passiert?


Der Entscheidung lag folgender (verkürzter) Sachverhalt zugrunde: Der Beklagte hatte gegen das vertragliche und gesetzliche Wettbewerbsverbot verstoßen, indem er eine Konkurrenzgesellschaft gründete und maßgeblich daran beteiligt war. Zudem hatte der Geschäftsführer Geschäftschancen der Klägerin vereitelt und auf die Konkurrenzgesellschaft übertragen. Die Klägerin begehrte daher Auskunft über alle relevanten Geschäfte, Abreden und erzielten Einkünfte, um die Bezifferung ihrer Schadenersatz- und Gewinnabschöpfungsansprüche vornehmen zu können.



Anspruch auf Gewinnabschöpfung bei Wettbewerbsverstoß


Das Gericht ging davon aus, dass der Klägerin ein Anspruch auf Gewinnabschöpfung aus analoger Anwendung des § 88 Absatz 2 S. 2 AktG zusteht, zu dessen Bezifferung die Klägerin auf die begehrten Auskünfte angewiesen war.



Wettbewerbsverbot Geschäftsführer gilt auch für GmbH-Geschäftsführer


Das Verbot, im Geschäftszweig der Gesellschaft für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte zu machen, gilt gleichermaßen für den GmbH-Geschäftsführer (BGH, Urteil vom 16.03.2017). Ein wettbewerbsverbotswidrig agierender GmbH-Geschäftsführer haftet deshalb im gleichem Umfang  wie der wettbewerbsverbotswidrig handelnde AG-Vorstand bzw. OHG-Gesellschafter (so auch OLG München, Urteil vom 10.06.2010).



Auskunftsanspruch gegen Geschäftsführer bei Wettbewerbsverstoß


Das Gericht entschied daher, dass der ehemalige Geschäftsführer der Klägerin umfassende Auskunft über seine Tätigkeiten und Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Gründung und dem Betrieb der Konkurrenzgesellschaft erteilen musste.



Rechtliche Konsequenzen und Haftungsrisiken für Geschäftsführer


Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot kann zu erheblichen Haftungsrisiken führen. Neben Auskunftsansprüchen kommen insbesondere Schadensersatzansprüche sowie Ansprüche auf Gewinnabschöpfung in Betracht. Geschäftsführer sollten daher mögliche Interessenkonflikte frühzeitig prüfen.



Beratung im Gesellschaftsrecht und zur Geschäftsführerhaftung


Portrait von Rechtsanwalt Philipp-Alexander Wagner, Partner bei PJM + Partner, Experte für Gesellschaftsrecht und Geschäftsführerhaftung
Rechtsanwalt Philipp-Alexander Wagner

Verstöße gegen Wettbewerbsverbote können erhebliche Haftungsrisiken für Geschäftsführer und Gesellschaften mit sich bringen. Rechtsanwalt Philipp-Alexander Wagner, Partner bei PJM + Partner, berät umfassend zu Wettbewerbsverboten, Geschäftsführerpflichten und gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten. Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Bewertung, Anspruchsdurchsetzung und präventiven Vertragsgestaltung.


bottom of page